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Aktuelle News

von Björn Koch 15 Feb., 2024
Aktuell führen wir unser neues Kundenportal Portal24 des Anbieters Immoware24 ein. Über das Kundenportal stehen nicht nur Dokumente wie zum Beispiel die Teilungserklärung zur Verfügung, sondern die Nutzer können über die Formulare direkt Anlässe (Tickets) erstellen. Diese erscheinen direkt im Verwaltungssystem und können so direkt von dem Mitarbeiter der Hausverwaltung bearbeitet werden. Weiterhin bleiben die Nutzer über die Tickets immer auf dem aktuellen Stand der Bearbeitung und können mit der Hausverwaltung zu diesem Anlass in Kontakt treten - was für alle Beteiligten von Vorteil ist.
von Björn Koch 15 Feb., 2024
Die Übergangsfrist aus dem Telekommunikationsgesetz endet am 30. Juni 2024. Dann fällt das Nebenkostenprivileg für die Kosten von Kabelgebühren weg. Dies bedeutet, dass die Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr grundsätzlich auf die Mieter umlegen können. Für Wohneigentümergemeinschaften ändert sich jedoch - fast - nichts.
von Koch Hausverwaltungen 13 Juli, 2023
Zur Zeit setzen wir den lange geplanten Systemwechsel bei unserer Verwaltungssoftware um. Bisher nutzten wir - historisch bedingt - jeweils ein Buchhaltungsprogramm, ein Programm für das Online-Banking, ein Programm für die Objekt- und Projektverwaltung und ein Kundenportal. Da diese Systeme nicht untereinander oder miteinender kommunizierten, lag hier einen zusätzlicher Verwaltungsaufwand vor. So haben wir uns oftmals - trotz aller Technik - mehr Arbeit gemacht als nötig.

Mit dem Wechsel auf das System des Anbieters Immoware24 fassen wir nicht nur die verschiedenen Systeme zusammen, sondern gehen im Bereich der Ditigtalisierung wieder einen Schritt weiter.

Unser neues Werkzeug ist jedoch so umfangreich, dass wir uns für den Wechsel und die Einarbeitung Zeit nehmen müssen. Bisher haben wir die Vorarbeiten im Tagesgeschäft parallel durchgeführt. Nun folgen unter anderem Schulungen und andere Tätigkeiten, die die volle Aufmerksamkeit des gesamten Teams benötigen.

Aus diesem Grund schließen wir unser Büro in der Zeit vom 28. August bis einschließlich 8. Septemeber 2023. Natürlich sind wir in dringenden (Not-)Fällen über die bekannte Notfall-Rufnummer erreichbar.

Über aller weiteren Änderungen im Detail, wie die neue E-Mail Adresse, das neue Kundenportal, usw. werden wir Sie im Detail informieren.
von Björn Koch 14 Juni, 2023
Vielleicht haben Sie es ja in Gesprächen schon einmal mitbekommen: Wir führen zur Zeit ein neues Programm ein, welches unter anderem auch ein eigenes Kundenportal besitzt.

Aus diesem Grund werden wir unser Kundenportal bei etg24 zum 01.07.2023 abschalten. Der Zugang wird dann nicht mehr möglich sein und alle darin befindlichen Dokumente stehen nicht mehr zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich - sofern gewünscht und erforderlich - die notwendigen Dateien herunterladen.

Natürlich werden im neuen Kundenportal die wichtigsten Unterlagen wieder hinterlegt werden. Da wir aber unsere bisherigen Systeme zum Teil seit fast 40 Jahren nutzen, hat sich dort einiges angesammelt. Wie bei jedem guten Umzug gilt also auch für uns: Aufräumen und Aussortieren. Wer nach so langer Zeit schon einmal umgezogen ist, der kennt das vielleicht. Wir möchten Ihnen das anhand dieses Beispiels transparent machen: Stellen Sie sich vor, dass vier Haushalte aus zwei Generationen in ein großes Haus ziehen.

Es wird also noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis wir uns eingerichtet haben und alles optimal läuft. Wir bitten dazu um Ihr Verständnis.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Team der Koch Hausverwaltungen.

von Björn Koch 15 Jan., 2023
Wir ändern ab dem 15. Januar 2023 unsere Bürozeiten und sind freitags nicht mehr telefonisch erreichbar. Natürlich können Sie uns in dringenden (Not-) Fällen unter der bekannten Notfall-Rufnummer erreichen.

Als alteingesessenes Wanne-Eickeler-Unternehmen war der Freitag traditionell nur ein halber Arbeitstag. Über Jahrzehnte hinweg endete die offizielle Büro-Woche um 12:00 Uhr mittags. Doch die Zeiten haben sich geändert. Zukünftig möchten wir diesem Tag den Fokus auf die Anliegen richten, welche uns auf dem digitalen Weg erreichen.

Dazu sehen wir uns als modernes Unternehmen, welches seinen Mitarbeitern eine hohe Flexibilität im Work-Life-Balance und der Nutzung von Homeoffice bieten möchte. Ein weiterer Vorteil besteht hier, dass wir so unsere Kapazitäten in den Tagen von Montag bis Donnerstag effektiver nutzen können.
von Björn Koch 17 Okt., 2022
Das Heizen ist teuer geworden. Und auch wenn der Herbst sich gerade mit milden Temperaturen - noch - von seiner gnädigen Seite zeigt, so blickt mancher besorgt auf die Zeiten, wenn die Temperaturen fallen. Wer dann nicht frieren möchte, muss also die Heizung höher drehen.

Aber Not macht ja bekanntlich erfinderisch: So könnten ja alternative Heizgeräte für wohlige Wärme in den vier Wänden sorgen, wie zum Beispiel Gas-Heizstrahler und -Heizpilze, Katalytöfen und ähnliche Geräte sowie Holzkohlegrills. Diese können dann zur tödlichen Gefahr werden.

Folgender Einsatz ereignete sich vor kurzem in Gelsenkirchen: Der Rettungsdienst fuhr zu einer Frau, die über Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Unwohlsein klagte. Der Kohlenmonoxid (CO)-Warner der Einsatzkräfte schlug beim Betreten des Hauses Alarm, und die Mitarbeiter des Rettungsdienstes holten daraufhin alle Bewohner aus dem Gebäude und forderten Unterstützung an. Die Wehrleute stellten vor Ort eine hohe Konzentration an CO fest und belüfteten das Gebäude. Zwei Bewohner mussten mit einer Kohlenmonoxidvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden.

Die Ursache? Die unsachgemäße Verwendung eines flüssiggasbetriebenen Heizgerätes innerhalb der Wohnung. Hier lag kein Defekt oder ein plötzlich auftretendes Ereignis vor, sondern die Nutzung des Gerätes an sich reichte schon aus, um Leben in Gefahr zu bringen.

Kohlenstoffmonoxid, kurz Kohlenmonoxid (CO), entsteht bei Verbrennungen, ist unsichtbar und geruchlos. CO ist ein gefährliches Atemgift, welches durch Wände und Türen dringen kann. Die Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung sind eher unspezifisch wie Schwindel, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit bis zur Bewusstlosigkeit. Am Ende droht der Tod durch inneres Ersticken.

Um einer Kohlenmonoxidvergiftung vorzubeugen empfehlen die Feuerwehren, ausschließlich die vorhandenen Heizungen der Wohnungen zu nutzen und die Anlagen regelmäßig durch Fachleute warten zu lassen, sowie grundsätzlich auf alternative Heizgeräte wie Gas-Heizungen in Innenräumen zu verzichten. Weitere Informationen rund um die Gefahr von Kohlenmonoxid sind auf der Internetseite www.co-macht-ko.de zu finden.
von Björn Koch 05 Okt., 2022
Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Leiterin des Finanzamts Sabine Barth. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.
von Maria Koch 13 Jan., 2022

Klimaschutz und Nachhaltigkeit - nie waren diese Themen aktueller und wichtiger denn je. Die Unwetter im Juli 2021, bei dem ganze Landstriche zerstört und Menschen Leben und Zuhause verloren, waren ein deutliches Beispiel, welche Folgen der Klimawandel mit sich bringt.

von Björn Koch 10 Jan., 2022
Unser Büro ist ab dem 01.01.2022 nicht mehr per Fax erreichbar.

Die Anzahl der eingegangenen Fax-Nachrichten lag im Jahr 2021 im einstelligen Bereich. Gleichzeitig blockiert die Vorhaltung des Fax jedoch Ressourcen, welche wir sinnvoller einsetzen können. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, unsere Erreichbarkeit via Fax ab 2022 einzustellen.
von Maria Koch 17 Aug., 2021
Das Bundeskabinett beschloss die Novelle der Heizkostenverordnung, und setzt damit die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU in deutsches Recht um. Der Fokus liegt dabei auf die Einführung von fernablesbaren Messgeräten sowie eine Informationspflicht an die Nutzer. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Dies ist für den 17. September 2021 geplant.
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